Impressum

Bernd Vogel Appartements 

Bernd Vogel
Am Ries 10
27612 Loxstedt

 
Kontakt

Telefon: 047032254792

Handy: +49 171 2852945

Telefax: 047032254794

E-Mail: bevolox@gmail.com  oder bvogellox@gmail.com

 

info@berndvogelappartements.de

 

Allgemeine Mietbedingungen Bernd Vogel Appartements

       Allgemeine Mietbedingungen für „Bernd Vogel Appartements Bremerhaven“

 

1.Inkrafttreten:

 Der Mietvertrag tritt am Tage der Unterzeichnung durch den Mieter in Kraft

2. Zahlung:

Die Zahlung erfolgt laut Rechnung oder den gesondert getroffenen Vereinbarungen.

Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gilt die folgende Regelung als vereinbart.  

 Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss: innerhalb von 14 Tagen : 20 % des Gesamtpreises; bis ca. 2 Wochen vor Mietbeginn der Rest ( 80 %).

Bei kurzfristiger   Reservierung hat sofortige Zahlung zu erfolgen.

Die Endreinigung (s.u.) ist vor Ort zu zahlen.

Nicht im Mietpreis enthalten und vor Ort zu bezahlen sind Zusatzleistungen ( zB eine zusätzliche Reinigung oder Garagen- Stellplatz). Der Vermieter ist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, wenn der Mieter seinen vertraglichen Zahlungs-

verpflichtungen nicht nachkommt.

Ein Garagenstellplatz ist im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, er ist   Bestandteil des        Mietvertrages. Ab dem 01.04.2012 ist eine City-Tax in Höhe von 5% auf den Mietpreis  fällig, die zusätzlich  zur Miete zu zahlen ist. Das giolt  für die ersetn 7 Tage, allerdings nicht bei brufliche  Übernachtungen

 

3. Rücktritt:

Tritt der Mieter von diesem Vertrag zurück, bleibt die Zahlungspflicht in vollem Umfang bestehen. Daher wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen. Bei Vertragsrücktritt ist folgende Entschädigung fällig:

-        bei Eingang beim Vermieter bis 60 Tage vor Mietbeginn:  KEINE 

-      bei  Eingang bis 30 Tage vor Mietbeginn   25 %    

-        bei Eingang beim Vermieter bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50 %

-        bei Eingang beim Vermieter bis 5  Tage vor Mietbeginn: 80%

-        bei Nichtantritt oder verspäteter Übernahme: voller Mietpreis 4.  An-/Abreise:Die Anreise erfolgt in der Regel   in der Zeit im Vertrag stehenden Zeit. Eine davon abweichende Zeit sollte rechtzeitig mit dem Vermieter abgesprochen werden Die Abreise erfolgt am Mietende  bis 11 Uhr oder der gesondert vereinbarten Zeit.

Die Schlüsselübergabe ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.

 

5. Pflichten des Mieters:

 Die Wohnung darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Zahl Personen bewohnt werden. Zusätzlich übernachtende Personen sind vorher anzumelden. Hierzu wird vom Vermieter eine zusätzliche Gebühr erhoben. Der Mieter ver-

pflichtet sich, die Wohnung nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Dabei ist auch Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen sowie des Geschirrs/Bestecks ist Sache des Mieters. Falls während der                       Mietzeit durch Verschulden des Mieters oder seiner Begleiter ein Schaden   entsteht, haftet der Mieter. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter über-

geben werden kann. Der Mieter hat sich vor Urlaubsantritt von der Vollständigkeit des Inventars zu überzeugen .                        

 Bei Beendigung der Mietzeit ist die Wohnung und das Inventar gereinigt und im gleichen Zustand wie beim Einzug dem Vermieter zu übergeben. Für die Endreinigung wird ein Betrag in Höhe von 30 € erhoben, der gesondert vor Ort bei Anreise zu zahlen ist. Bei Abwesenheit des Mieters während der Mietzeit ist die Wohnung ordnungsgemäß und sorgfältig zu verschließen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Die Benutzung der zur Verfügung gestellten Geräte ist auf eigene Gefahr.

                        

6. Pflichten des Vermieters/ Beanstandungen:

 Der Vermieter stellt das Objekt in ordentlichem Zustand zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Sollten vor oder während der Nutzung nicht vorhersehbare Ereignisse / höhere Gewalt die Übergabe des Objekts unmöglich machen, bzw. Mieter oder Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermaßen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr

zumutbar ist, wird der Vertrag fristlos gekündigt und bereits geleistete Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug bereits erbrachter Leistungen, erstattet. Sollte das Objekt bei Mietantritt nicht in vertragsgemäßem Zustand sein, ist das dem

Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objekts vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein , gelten dieselben Regeln. Allfällige Forderungen sind innerhalb von vier Wochen nach Mietende dem Vermieter schriftlich anzumelden und  die notwendigen Beweismittel vorzulegen.

 

7. Haftung des Vermieters:

Sollte das Vertragsobjekt nicht vertragskonform sein und trifft den Vermieter eine schuldhaft verursachte Verletzung der  Vertragsbedingungen so haftet der Vermieter. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden ( zB Sach- und  Vermögensschäden ) ist auf den Mietpreis beschränkt. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, ist Haftung  ausgeschlossen:

-          Handlungen oder Unterlassungen durch den Mieter oder seine Begleiter

-          Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter

-          Höhere Gewalt oder nichtvorhersehbare bzw nicht abwendbare Ereignisse

-          Schäden oder Verluste durch Einbruch oder Diebstahl

 Die Haftung für Leistungsträger und Hilfspersonen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale oder nationale Abkommen und Gesetze über weitergehende Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse gehen vor.

 

Ein Exemplar des Mietvertrages ist innerhalb von 10 Tagen (bei kurzfristigen Buchungen SOFORT) unterschrieben an den Vermieter zurückzuschicken.